Die folgenden AGB gelten für Anzeigenkunden der ka-news GmbH. Unsere Nutzungsbedingungen für Endnutzer finden Sie hier.

1. Werbeauftrag „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Werbemittel Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Im Interesse des Auftraggebers wie auch der Leser dürfen die geschalteten Werbemittel hinsichtlich der Datenmenge eine Obergrenze nicht überschreiten.

3. Vertragsschluss Der Vertrag kommt durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zu Stande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich genannt werden.

4. Abwicklungsfrist Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

5. Nachlasserstattung Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschiedsbeitrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.

6. Ablehnungsbefugnis Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der rechnerischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den An-bieter unzumutbar ist.

7. Rechtegewährleistung Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.

8. Gewährleistung des Anbieters Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern) - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Anbieter eine ihm hierfür gestellte an-gemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht zur Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

9. Leistungsstörungen Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zu-mutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

10. Haftung Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11. Preisliste Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

12. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

13. Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Die ka-news GmbH ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

14. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

 

Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit:

1. Gemeinsame Verantwortlichkeit

Der Anbieter und der Auftraggeber sind jeweils gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit der Anbieter dem Auftraggeber über die Einbindung von Online-Werbe-Technologien gemäß dem TCF 2.0 Framework in das digitale Angebot die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern des digitalen Angebots nach Maßgabe dieser Regelungen auch zu eigenen Zwecken ermöglicht.

Die Zwecke und jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf den digitalen Angeboten des Anbieters sind im Einwilligungs- und Widerspruchsmanagement des digitalen Angebots (sog. Consent-Management-Plattform, „nachfolgend „CMP“) definiert.

2. Pflichten des Auftraggebers

Sofern der Auftraggeber in seine digitalen Werbemittel Technologien einbindet, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind ausschließlich Technologien entsprechend den technischen Vorgaben des TCF 2.0 Frameworks zu verwenden, die bereits vom Anbieter in dessen Datenschutzerklärung oder CMP beschrieben werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere die erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich in der zur jeweiligen Technologie beschriebenen Umfang, Art und Rechtsgrundlage zu verarbeiten.

Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass nur Datenverarbeitungen nach dem TCF 2.0 Framework erfolgen.

Der Auftraggeber unterstützt den Anbieter bei Anfragen von Betroffenen, die die hier beschriebene Datenverarbeitung betreffen und beim Anbieter eingehen, auf Anfrage des Anbieters und stellt die erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

3. Pflichten des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich, die Nutzer des digitalen Angebots die datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu Umfang, Art und Rechtsgrundlage der jeweiligen Verarbeitung bereitzustellen. Der Anbieter ermöglicht den Nutzern beim Aufruf des digitalen Angebots die Reichweite der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Zugriff auf bzw. das Speichern von Informationen auf seinem Endgerät durch entsprechende Einstellungen (z.B. in der CMP)in dem digitalen Angebot selbst zu bestimmen und während der weiteren Nutzung entsprechende Widerrufs- und Widerspruchsmöglichkeiten anzubieten.

Der Anbieter hat beim Betrieb der CMP die Vorgaben der TCF 2.0 Policies zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, dass der TCF 2.0 Consentstring so wie in den TCF 2.0 Policies vorgegeben, verarbeitet und bereitgestellt wird.

Der Anbieter signalisiert dem der TCF2-konformen Technologie des Auftraggebers die Einwilligungen und/oder Widersprüche der Nutzer mittels des TCF 2.0 Consentstrings über die CMP.

Der Anbieter beantwortet Anfragen betroffener Personen, die beim Anbieter eingehen und die hier beschriebene Datenverarbeitung betreffen soweit möglich selbst.